AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von YOGA-MA-ADELSDORF
in der Oesdorfer Str.17
Diese AGB gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse und Angebote von YOGA-MA-ADELSDORF
unabhängig von Ort, der Zeit und der Art der Durchführung,
sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.
§ 1 Angebote von YOGA-MA-ADELSDORF
1) Mitgliedschaftsverträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit,
die das Mitglied gegen Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages zur Nutzung des im
Mitgliedschaftsvertrag näher definierten Angebotes von YOGA-MA-ADELSDORF
berechtigen. Sie sind zum Ende der vertraglichen Laufzeit kündbar und verlängern sich
nicht automatisch.
2) 10er Karten und 5 er Karten berechtigen den Erwerber zur Teilnahme an 10 oder 5
offenen Stunden seiner Wahl. Bei den offenen Stunden handelt es sich um die
Möglichkeit der Teilnahme an Yogastunden, die außerhalb eines Kurses/Workshops und
gemäß dem jeweils aktuellen Programm von YOGA-MA-ADELSDORF ganzjährig
stattfinden. YOGA-MA-ADELSDORF bietet offene Stunden für Anfänger und
Fortgeschrittene an. Eine offene Stunde meint jeweils eine Yogaeinheit von 1,5 h. Die
Berechtigung zur Teilnahme an einem laufenden Kurs oder einem anderen Angebot von YOGA-MA-ADELSDORF ist damit nicht verbunden. Eine 10er Karte ist 12 Monate
gültig. Eine Kündigung ist nicht möglich. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer unter
Anwendung von § 4 ist möglich.
3) Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht
im allgemeinen Nutzungsangebot von YOGA-MA-ADELSDORF enthalten.
Im Einzelnen:
a. Laufzeitbeschränkte Kurse
b. Workshops, Seminare
c. Einzelunterricht, Massagen, Probestunden zum Kennenlernen von YOGA-MA-ADELSDORF
, Kochabende, Ernährungs-/Lebensberatung.
Die jeweilige Vergütung sichtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif.
4) Das Nähere regeln jeweils diese AGB.
§ 2 Nutzungsberechtigung, Verwendungsrisiko
Nutzungsberechtigter (nachfolgend "Nutzer" oder "Vertragspartner") ist ausschließlich die
im Vertrag als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person (bei
Mitgliedschaftsverträgen auch "Mitglied"). Die Nutzungsberechtigung ist nicht
übertragbar. Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge gleich welcher Art liegt
insofern alleine auf Seiten des Nutzers, d.h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht
möglich, soweit nicht Gründe im Verantwortungsbereich von YOGA-MA-ADELSDORF
Nutzung für einen unzumutbar langen Zeitraum ausschließen. Dies gilt
insbesondere bei Erwerb von 10er Karten.
§ 3 Beginn und Ende der Mitgliedschaftsverträge, Kündigung
1) Mitgliedschaftsverträge (§1 Abs. 1) werden für die Dauer von 12/6/3 Monaten
geschlossen. Der erste Vertragsmonat beginnt mit dem im Nutzungsvertrag als
vertragsbeginn genannten Datum. Wird in dem Vertrag kein Vertragsbeginn bezeichnet,
so beginnt der erste Vertragsmonat mit dem auf den Abschluss des Nutzungsvertrages
folgenden Kalendermonat.
2) Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung
einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund
liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des
Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des
Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer
Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
3) Dem Mitglied steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des
Vertragsverhältnisses mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats
zu, sofern er/sie aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sportuntauglichkeit
oder unter Vorlage einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes eine Verlegung
seines /ihres Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die von der im
Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer
entfernt liegt (besonderes außerordentliches Kündigungsrecht).
4) Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Kündigungen per Email sind nicht gültig!
Die Kündigungserklärung des Vertragspartners ist an die oben genannte Adresse
von YOGA-MA-ADELSDORF zu richten.
5) Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.
6) Bei 10er Karten (§1 Abs.2) besteht über die Rückgabemöglichkeit nach §2 Absatz
Satz 2 hinaus kein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht.
§ 4 Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung (Ruhezeit)
1) Eine Ruhezeit ist nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen
Schwangerschaftsnachweises, einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Nutzers über
einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt oder eines Nachweises über die
vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von der im
Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer
entfernt liegt, möglich. Die Ruhezeit beträgt nach Wahl des Nutzers mindestens einen
vollen Vertragsmonat, maximal jedoch neun volle Vertragsmonate. Beginn und Dauer der
Ruhezeit ist YOGA-MA-ADELSDORF durch schriftliche Erklärung des Nutzers bekannt
zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit unter Vorlage der
erforderlichen Nachweise (siehe S.1) erfolgen. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit
ist nicht möglich.
2) Während der Ruhezeit können Einrichtungen, Kurse und Angebote von der YOGA-MA-ADELSDORF
nicht genutzt werden. Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung
erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung
während der Ruhezeit ist nicht möglich.
§ 5 Kursbelegung, Voranmeldung, Kursbeginn, Änderung des Kursangebotes
bzw. der Öffnungszeiten, vorübergehende Schließung
1) YOGA-MA-ADELSDORF ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer
(Kursbelegung) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen,
wenn dies aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im
Interesse der Teilnehmer erforderlich ist. Eine Begrenzung wird durch den Kursleiter
bestimmt.
Bei offenen Stunden werden die Plätze zum Üben der Reihenfolge des Eintreffens
vergeben. Im Falle der Überbelegung kann auf andere Yogastunden verwiesen werden.
Platzreservieren bei offenen Stunden ist nicht möglich.
2) Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der
Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis Kursbeginn möglich. Ein
Anspruch auf späteren Zugang und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit
besteht nicht.
3) YOGA-MA-ADELSDORF ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und
örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in
einer für den Vertragspartner vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen,
sofern ein triftiger Grund dafür vorliegt.
4) YOGA-MA-ADELSDORF ist im Rahmen des Absatzes (4) insbesondere
berechtigt, die Nutzung, das Kursangebot, die zeitliche oder örtliche Lage der einzelnen
Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern,
davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder
Instandhaltungsarbeiten oder dringender organisatorischer Gründen notwendig wird.
Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung des Angebotes wegen mit einer Frist von
einem Monat durch deutlich sichtbaren Aushang anzukündigenden Betriebsferien, die
insgesamt einen Zeitraum von acht Kalenderwochen pro Kalenderjahr nicht übersteigen
dürfen.
5) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten
vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen
oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen
Öffnungszeiten des Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung der
Nutzungsgebühren zu verlangen.
§ 6 Nutzungsgebühren, Fälligkeit, Umsatzsteuer
1) Die Nutzungsgebühren decken grundsätzlich die Nutzungen sämtlicher Einrichtungen
und angebotenen Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages ab. Dies gilt
nicht für solche Einrichtungen, Workshops, Kurse und Angebote, die durch deutlichen
Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden.
2) Der Vertragspartner verpflichtet sich, Monatsbeiträge in vereinbarter Höhe für die
Dauer der Mitgliedschaft zu zahlen.
3) Die Monatsbeiträge sind jeweils bis spätestens am dritten Werktag eines Monats zur
Zahlung fällig. Für erforderliche Mahnungen erhält YOGA-MA-ADELSDORF 5,00 €
für jede Mahnung.
4) YOGA-MA-ADELSDORF ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner
Einrichtungen, Kurse und Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie
mindestens drei volle Kalendermonate durch allgemein zugänglichen und deutlich
sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten von YOGA-MA-ADELSDORF mit
betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die
Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB. Dem Vertragspartner steht ein einmaliges
Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten
Preisänderung zu; § 3 Absatz 5 gilt entsprechend.
5) Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist von YOGA-MA-ADELSDORF
berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu
verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.
6) Sofern YOGA-MA-ADELSDORF besondere Preisvergünstigungen aufgrund
besonderer persönlicher Umstände gewähren will (soziale Härtefälle, Studententarif,
Firmen- oder Gruppentarife), kann die Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der
Vorlage eines für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig gemacht
werden.YOGA-MA-ADELSDORF ist berechtigt, nach erfolgloser Freisetzung zur
Vorlage eines solchen Nachweises, die mindestens zwei Kalenderwochen betragen muss,
anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen
und einzuziehen.
§7 Haftung
1 YOGA-MA-ADELSDORF haftet für etwaige Schäden insoweit, als
(a) die von YOGA-MA-ADELSDORF ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; Die Haftung von YOGA-MA-ADELSDORF. in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt;
(b) schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit vorliegen;
(c) sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.
2) Darüber hinaus haftet von YOGA-MA-ADELSDORF., auf die Höhe des typischerweise
vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, YOGA-MA-ADELSDORF
oder eine ihrer Erfüllungshilfen oder gesetzlichen Vertreter in Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.
3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
4) Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt im Übrigen auf eigene
Gefahr der Nutzer. Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für
Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt YOGA-MA-ADELSDORF keine
Haftung.
§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung gegen Ansprüche von YOGA-MA-ADELSDORF ist nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Das Gleiche gilt für
die Wahrnehmung eines Zurückbehaltungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber YOGA-MA-ADELSDORF
§ 9 Schadenspauschalen bei Verlust von Eigentum
Für den Verlust/Beschädigung von durch die von YOGA-MA-ADELSDORF zur Verfügung
gestelltes Übungsmaterial (Decken, Geschirr, Yogamatten) etc.) ist vom Nutzer neben
der gesetzlichen Verpflichtung zum Schadensersatz eine Kosten-, Aufwands- und
Bearbeitungspauschale von insgesamt jeweils € 10,00 zu entrichten. Dem Nutzer steht
der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich
niedriger als diese Pauschale.
§ 10 Änderung der persönlichen Verhältnisse, Name und Adresse des Nutzers
Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderungen seiner persönlichen Verhältnisse, die
für die Durchführung oder Beendigung des Verhältnisses von erkennbarer Bedeutung
sein können, YOGA-MA-ADELSDORF unverzüglich schriftlich oder in Textform
mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des
Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer
Preisvergünstigung geführt haben (z.B. Ende des Studiums bei gewährtem
Studententarif; Wegfall des Arbeitsverhältnisses bei gewährtem Firmen- oder
Gruppentarif).
§ 11 Gesundheitszustand des Nutzers
Der Nutzer verpflichtet sich, die Einrichtungen, Kurse und Angebote von YOGA-MA-ADELSDORF
nur zu nutzen, wenn er nicht unter einer ansteckenden Krankheit leidet
und der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird
der Nutzer diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Kursleitung klären. YOGA-MA-ADELSDORF
ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden
Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung seiner Einrichtungen,
Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattestes abhängig
zu machen; die Kosten eines solchen Attestes hat der Nutzer zu tragen.
§ 12 Besonderheiten bei der Buchung von Einzelangeboten
1) Bei Absage eines gebuchten Kurses bzw. Workshops (§ 1 Abs. 3, Buchstaben a und b)
durch den Nutzer bis zwei Wochen vor Kursbeginn, ist YOGA-MA-ADELSDORF
berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 20% des gesamten
Kursentgelts zu verlangen. Bei Absage von weniger als zwei Wochen vor Kursbeginn ist
das gesamte Kursentgelt als Schadensersatz zu bezahlen.
Dem Nutzer steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder
wesentlich niedriger als die Pauschale.
2) Wird das gebuchte Einzelangebot (§ 1 Abs. 3 Buchstabe c) d.h. alle Angebote, die kein
Kurs/Workshop sind, durch den Nutzer ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen
oder sagt der Nutzer dieses weniger als 24 Stunden vor Beginn der Leistung ab, so ist die
YOGA-MA-ADELSDORF berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe der
vereinbarten Gebühr für die gebuchte Leistung zu verlangen. Dem Nutzer steht der
Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als
diese Pauschale.
§ 13 Datenschutzbestimmungen
Siehe hierzu die Datenschutz Bestimmungen von YOGA-MA-ADELSDORF
§ 14 Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand und
salvatorische Vereinbarung
1) Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht getroffen worden.
Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der
Schriftform.
2) Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus
dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung Nürnberg
vereinbart.
3) Für den Fall, dass der Vertragspartner nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der
Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt einer zu erhebenden Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Nürnberg
vereinbart.
4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle unwirksamer
oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbaren Regelungen als
vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für
solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich
noch konkludent geregelt wurden.
stand Mai 2017